Der Abladeort sowie die Anfahrtsstrecke muss uneingeschränkt mit einem LKW 3-Achskipper (26to) befahrbar sein.
Die Zuwegung muss befestigt sein. Mindestbreite 3m, Durchfahrtshöhe 4m
Die Anlieferpauschale beinhaltet eine Kippstelle, die frei anfahrbar ist. Zusätzliche Rangiertätigkeiten werden mit einem Zuschlag von 20,00 € berechnet.
Ist das Abkippen vor Ort nicht möglich, fallen die Lieferkosten, sowie 50,00 € Einlagerungskosten an.
Die gelieferten Schüttgüter können durch ihren natürlichen Ursprung Unterschiede in Farbe und Form aufweisen. Dies ist kein Grund zur Reklamation. Schüttgüter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.