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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Iseke Natursteinbrüche Bergisch Land GmbH, Hahnenfurth 5, 42327 Wuppertal
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Iseke Natursteinbrüche Bergisch Land GmbH (nachfolgend Iseke NBL GmbH genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen
des Käufers/Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der
Iseke NBL GmbH.
Angebote
Alle Angebote der Iseke NBL GmbH sind freibleibend. Bestellungen sind für die Iseke NBL GmbH nur dann verbindlich, soweit sie diese schriftlich bestätigt oder ihnen durch
Übersendung der Ware nachkommt. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen durch unsere Vertreter bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Iseke NBL
GmbH.
Preise und Lieferung
Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht- und Verpackungskosten. Wir dürfen die Preise angemessen erhöhen, wenn wir selbst mit
erheblichen Kostensteigerungen im Arbeitsentgelt-, Rohstoff- oder einem kalkulationswesentlichen Bereich belastet werden. Herstellungs- und Lieferfristen gelten vorbehaltlich
richtiger und rechtzeitiger Eigenbelieferung. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart sein.
Lieferungen und Leistungen erfolgen, soweit nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, zum jeweils bei Lieferung oder Leistung gültigen Tagespreis.
Proben, Muster und Prospektangaben gelten als annähernde Darstellung für Qualität, Abmessungen, Farbe etc.; sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Naturbedingte
Schwankungen in der Materialbeschaffenheit gelten nicht als wertmindernd. Der Versand erfolgt ab Verladestelle stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sofern keine
andere Regelung schriftlich bestätigt ist. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf schriftliches Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten. Lieferungen frei Baustelle oder
frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, außer bei Schüttgütern und sofern nichts anderweitiges vereinbart ist. Der Besteller hat zu gewährleisten, daß eine ausreichend
tragfähige Zuwegung gegeben ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen Eine Verpflichtung der Iseke NBL GmbH zur Warenrücknahme
besteht nicht. Sofern die Iseke NBL GmbH sich im Einzelfall zur Rücknahme von Waren bereit erklärt, stellt sie dem Käufer die Kosten der Wiedereinlagerung nach deren
tatsächlichen Aufwand, zumindest aber - auch insoweit vorbehaltlich des durch den Käufer zu erbringenden Nachweises, daß der Aufwand geringer ist - in Höhe von 15% des
Nettopreises der zurückgenommenen Waren in Rechnungbzw. mind. 25,-€.
.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Lieferung, bzw. ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Eventuelle Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur gewährt,
wenn wir gegen den Besteller keine anderen offenen Forderungen haben. Lieferung nur gegen Anzahlung oder Vorauszahlung behalten wir uns vor. Bei Überschreitung des
Zahlungsziels behalten wir uns die gesetzlich gegebenen Mahnwege und Gebühren vor. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der besonderen Vereinbarung. Erfolgen
Teillieferungen, so ist der Kaufpreis jeweils in Höhe des Wertes der Teillieferung mit dieser fällig.
Mängelrügen und Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach dem Empfang zu prüfen und Einwendungen gegen Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung innerhalb von acht Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich vorzubringen. Soweit eine gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung der Iseke NBL GmbH besteht, ist sie zunächst berechtigt, nach eigener Wahl
Nachbesserung oder mangelfreien Ersatz zu leisten. Die Ersatzleistung kann auch gleichwertige Produkte anderer Hersteller umfassen. Bei Fehlmengen sind wir zur Nachlieferung
berechtigt. Alle Mängelansprüche verfallen bei einer Weigerung des Bestellers, uns selbst die Möglichkeit zur Nachprüfung des Mangels zu verschaffen, insbesondere, wenn er
nicht nach unserem Ermessen die gesamte Ware oder Teilmengen daraus unverzüglich zur Verfügung stellt oder zurücksendet. Die Rücksendung beanstandeter Ware darf aber
nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn wir bei Berechtigung der Mängelrüge die Versandkosten tragen.
Beanstandungen, die sich auf von uns verwandtes Rohmaterial beziehen, anerkennen wir nur in soweit, als uns entsprechende Ansprüche gegen Lieferanten zustehen.
Weitergehende Ansprüche als die hier vereinbarten gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, z.B. auch der Ersatz von Schäden, die nicht die Ware selbst
betreffen (Mängelfolgeschäden) oder die nicht vorhersehbar waren. Haftung aus sonstigen Gründen: Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen die Iseke NBL
GmbH, ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Iseke NBL GmbH oder durch die Verletzung einer
für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Außerordentliches Rücktrittsrecht: Die Iseke NBL GmbH ist - unbeschadet etwa gegebener
Anfechtungsmöglichkeiten oder anderweitiger Schadensersatzansprüche, z.B. aus unerlaubter Handlung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller über seine
Person oder seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt hat. Gleiches gilt für den Fall, daß in Bezug auf sein Vermögen die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde.
Eigentumsvorbehalt
Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden
Forderungen Eigentum der Iseke NBL GmbH. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Wird Vorbehaltsware vom Besteller in ein
Grundstück eingefügt oder mit Sachen derart verbunden, daß das Eigentum der Iseke NBL GmbH nicht mehr besteht, so tritt der Besteller schon jetzt alle berechtigten
Forderungen gegen Dritte an die Iseke NBL GmbH ab. Die Iseke NBL GmbH nimmt die Abtretung an. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und zur Verwendung oder zum
Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe ermächtigt und berechtigt, daß die Forderungen im Sinne des
vorstehenden Absatzes auf die Iseke NBL GmbH tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Bis auf jederzeitigen Widerruf ist der Besteller berechtigt, die an die Iseke NBL GmbH abgetretene Forderung
einzuziehen. Diese wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen der
Iseke NBL GmbH hat der Besteller die Schuldner bzgl. der abgetretenen Forderungen zu benennen und diese Abtretungen anzuzeigen, wie auch die Iseke NBL GmbH selbst
berechtigt ist, die Anzeige vorzunehmen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, welche die Vorbehaltsware betreffen oder die abgetretenen Forderungen, hat der
Besteller unverzüglich zu widersprechen und die Iseke NBL GmbH unverzüglich zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines
gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des Bestellers zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware,
sowie das Recht zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Mit Tilgung aller Forderungen der Iseke NBL GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller geht das Eigentum
an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen der Iseke NBL GmbH sowie die Zahlungen des Bestellers ist Wuppertal. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, so ist der
Gerichtsstand Wuppertal oder nach Wahl der Iseke NBL GmbH der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, läßt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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Iseke Natursteinbrüche Bergisch Land GmbH
Hahnenfurth 5
42379 Wuppertal
Tel.: 02058782690
Fax: 02058782699
info@natursteinbrueche.de
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