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AGB


AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der WRM-Reese Unternehmensgruppe

Stand: 01.07.2010

Geltung
Sämtlichen Vereinbarungen und Angeboten über den Verkauf unserer Materialien
liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Lieferung(en) Rechtsverbindlichkeit.
Die Annahme unserer Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen, auch dann, wenn der Besteller unsere Lieferung mit abweichenden Bedingungen bestellt hat. Das gleiche gilt für mündlich getroffene Absprachen.
Lieferung und Abnahme
Für die richtige Auswahl der Sorte ist allein der Käufer verantwortlich.
Die Auslieferung erfolgt ab Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle.
Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, bei unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben eintreten, und von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden den Käufer unverzüglich informieren und etwaige Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Fahrzeug diese gefahrlos erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Das Abladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises den entsprechenden Schaden zu ersetzen, e sei denn, er hat die Gründe für die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.
Gewährleistungen und Beanstandungen
Wir gewährleisten, dass die Ware unseres Lieferverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird. Für sonstige Waren gelten jeweils besondere Vereinbarungen..
Auf die Verpflichtung der unverzüglichen Untersuchung der von uns gelieferten Ware und die unverzügliche Rügepflicht bei etwaigen Mängeln der Ware wird hingewiesen (§ 377 HGB).Untersuchung und gegebenenfalls Rüge muß in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau der von uns gelieferten Ware erfolgen; andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen
Bei gerechtfertigten Mängelansprüchen erfolgt nach unserer Wahl Neulieferung oder Minderung. Dieses Wahlrecht ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn die Ware objektiv unbrauchbar ist.
Bei mangelhafter Lieferung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf Neulieferung und/oder Kaufpreisminderung. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden aus Vorsatz verursacht ist
Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind vom Lieferanten anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Sicherungsrechte
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware gilt dies als in unserem Auftrag erfolgt; wir werden Miteigentümer. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, tritt er hiermit bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware an uns ab.
Preis- und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich:
bei Verladung durch LKW
frei Wagen Verladestelle, Lieferungen frei Baustelle gelten unter der Voraussetzung voller geschlossener Ladungen bei Verwendung schwerster Lastzüge auch mit Einachsbetrieb bei normal befahrbaren Straßen und Baustellen und sofortiger Entladung durch den Empfänger bei Ankunft.
bei Verladung durch Waggon
frei Eisenbahnwagen Verladestelle. Evtl. entstehende Anschlußgebühren, Wiege- und
Standgelder sind vom Käufer zu tragen
bei Schiffsverladung
Frei Schiff Beladstelle oder frei Schiff Endladestelle. Hafen-, Ufer-, Liegegelder
Kosten für amtliche Eichaufnahme sowie für die Dauer des Vertrages eintretende
Verkehrsabgaben, tarifliche Kleinwasser- und Katastropenzuschläge trägt der Käufer.
Erfolgt zwischen der Abgabe des Angebotes oder der Annahme des Auftrages oder während seiner Ausführung eine Erhöhung der LKW-Frachten, der Umschlagskosten, der Löhne, der Gestehungs- und Vorkosten, der Energiekosten, der Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben, sind wir berechtigt ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung unsere Verkaufspreise entsprechend den veränderten Verhältnissen anzupassen. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort, ohne jeden Abzug. Bei Nichtbezahlung zu diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Aufrechnungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn,dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Desgleichen ist ein Zurückbehaltungsrecht gegen unsere Rechnungsforderung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Es gilt als vereinbart, das jede Mahnung mit einem anteiligen Kostensatz von 6,-- in Rechnung gestellt wird. Bei Zahlungsverzug sind alle noch offen stehende Forderungen, unabhängig vom Alter, sofort fällig
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeitsklausel
Bei Lieferung an Vollkaufleute gilt unser Sitz als Erfüllungsort und als Gerichtsstand.
Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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Kieswerk Wilhelm Reese GmbH
In der Neustadt 1
31737 Rinteln
Tel.: 05751 / 92460-0
Fax: 05751 / 92460-99
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