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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum, Ihn. Alois Fischer e. K.
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbedingung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für Liefergeschäfte mit unserem Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbeidingungen einige Punkte abweichend bzw. Ergänzend zu den gesetztlichen Bestimmungen, die im übringen gelten sollen, zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im voraus für alle Geschäfte, hiermit ausdrücklich wiedersprechen. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge die über das Portal Linkwww.baustoffe-liefern.de abgeschlossen werden:
§1 Vertragspartner, Anwendungsbereich
(1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum, Zur Pfalz 30, 96317 Kronach, und der Kunde. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung der Venanz Fischer Baustoffzentrum finden Sie in der Anbieterkennzeichnung.
(2) Alle Lieferungen und Leistungen, welche die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(3) Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum auf den Internetseiten des Portalanbieters Linkwww.baustoffe-bestellen.de stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum zu bestellen.
(2) Eine Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Kunde gibt diese dadurch ab, dass er im Shop-Bereich der Internetseiten von Linkwww.baustoffe-bestellen.de nach Eingabe seiner persönlichen Daten und Hinzufügen der gewünschten Waren in den Warenkorb den Button "zahlungspflichtig bestellen" anklickt. Dieser Button befindet sich im abschließenden Schritt des Bestellprozesses, der eine Übersicht der Bestellung enthält. Das Angebot wird verbindlich durch den Erhalt einer Bestätigungsemail zur Bestellung.
(3) In der Bestätigungsemail ist eine Belehrung zum Widerrufrecht des Kunden, die aktuelle Fassung der AGB´s zum Zeitpunkt der Bestellung, sowie die Bankverbindung enthalten.
(4) Der Kaufvertrag kommt zustande
• bei "Vorkasse" mit dem Erhalt der Bestätigungsemail und der unmittelbar folgenden Zahlung des vollständigen Gesamtbetrages durch den Kunden per Überweisung,
• bei "Barzahlung bei Lieferung " mit dem Erhalt unserer Bestätigungsemail und durch Zustellung der bestellten Ware.

• Im Falle begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden behalten wir uns das Recht vor, den Kaufvertrag abzulehnen.
(5) Der Vertragstext wird gespeichert. Es wird nochmals ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung hingewiesen.
(6) Der Kaufvertrag ist auf die Landkreise Coburg, Kronach, Lichtenfels und das Stadtgebiet Coburg beschränkt.

§3 Preise
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent).
(3) Alle genannten Preise gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internetseiten durch die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen erfolgen per Vorkasse (Überweisung) oder per Barzahlung bei Zustellung.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
(3) Alle Zustellbeauftragten der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum sind im Namen der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum inkassoberechtigt.

§5 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich als loses Schüttgut.
(2) Der Kunde hat vor Anlieferung die Tragfähigkeit seiner Zuwege zu überprüfen und sicherzustellen. Die Venanz Fischer Baustoffzentrum, sowie deren Subunternehmer und Zustellbeauftragten übernehmen keine Haftung für Schäden die durch die Befahrung der Zuwege durch Lastkraftwagen entstehen.
(3) Alle Schüttgüter werden je nach Menge per 7,5 Kipp-Lastwagen, Container-Lastwagen oder Sattel-Lastwagen geliefert. Die Schüttgüter werden über die Hinterachse des Lastkraftwagens abgeladen. Eine seitliche Abladung vom Fahrzeug ist nicht möglich.
(4) Für die Zustellung bestellter Waren behalten wir uns vor Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum. Alle beauftragten Fahrer sind im Namen der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum inkassoberechtigt.
(5) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Zustellzeitpunkt ergeben sich aus den Angaben auf der Internetseite von Linkwww.baustoffe-bestellen.de.
(6) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
(7) Soweit die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
(8) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, welche die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(9) Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung die Firma Rau GmbH.

§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß §6 der unverbindlichen konditionsempfehlung des Bundesverbandes des Deutschen Baustoffhandels e. V. vom 1.4.1977.
(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von der Firma Venanz Fischer nicht zulässig.

§7 Widerrufbelehrung
Es wird ausdrücklich auf das Widerrufrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufrecht verwiesen.

§8 Kostentragungsvereinbarung
Wird vom gesetzlichen Widerrufrecht durch den Kunden Gebrauch gemacht, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Wird der Rückruf erst nach dem Abkippen der Schüttgüter vollzogen sind neben der Rücksendungskosten auch die Beladung des Fahrzeuges der Firma Venanz Fischer zu erstatten.
§9 Gewährleistung
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Lagerung oder Verarbeitung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers oder der Firma Venanz Fischer.
(3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(5) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich an die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum zu melden. Er erleichtert hierdurch die evtl. Geltendmachung weiterer Ansprüche von der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum gegenüber Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

§10 Mängel
(1) Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen, beanstandete Waren dürfen nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unserem kaufmännischen Kunden gelten §§377 f. HGB
(2) Soweit die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum wegen Lieferung fehlerhafter Waren zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet ist, wird die diese nach Ihrer Wahl entscheiden, ob nachgebessert oder mangelfrei Ersatz geliefert wird. Eine Reduktion des Kaufpreises durch den Kunden aufgrund von Mängeln an der Ware wird grundsätzlich nicht anerkannt.

§11 Haftung
(1) Die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(2) Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§12 Verzugskosten
Die im Internetportal Linkwww.baustoffe-liefern.de angegeben Liefertermine sind grundsätzlich als Terminwunsch von Seitens des Kunden zu sehen und entsprechen nicht einer verbindlichen Terminzusage der Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum. Die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum ist bemüht den gewünschten Liefertermin einzuhalten. Verzugskosten aufgrund einer Verspätung werden grundsätzlich nicht anerkannt.

§13 Unwirksame Klauseln; Gerichtsstand; Geltendes Recht
(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Firma Venanz Fische Baustoffzentrum ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten.
(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht.


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Venanz Fischer Baustoffzentrum Inh. Alois Fischer e. K.
Zur Pfalz 30
96317 Kronach-Friesen
Tel.: 09261/6080-0
Fax: 09261/6080-40
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