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AGB

AGB der Glaser Recycling GmbH
(nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet)
§1. Geltung der Bedingungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der
folgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich
zustimmt. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten auch
dann nicht, wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer der nachstehenden
Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen
nicht.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des festgelegten
Auftragsumfanges als alleiniges Unternehmen die Abfuhr und
Beseitigung/Verwertung des vom Kunden am angegebenen Ort
übergebenen Abfalls/Wertstoffs sowie andere Dienstleistungen auf dem
Gebiet der Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Abfälle/Wertstoffe sind dem
Auftragnehmer vollständig, in dem Umfang wie im Betrieb des Kunden
angefallen, zu überlassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur
Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu bedienen.
§2. Container / Behälter, Befüllung / Transport
Behältnisse werden auf Anweisung und Gefahr des Kunden abgestellt.
Für ausreichende Bodenbeschaffenheit haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Kunde haftet für die Auswahl des Standortes sowie die
ordnungsgemäße Absicherung der Behältnisse, insbesondere für deren
ordnungsgemäße Beleuchtung.
Soweit Behältnisse mietweise zur Verfügung gestellt werden, haftet
der Kunde für deren pflegliche Benutzung. Das Verbrennen von Abfällen
in den Behältnissen ist untersagt. Der Kunde haftet für alle
Beschädigungen der Behältnisse, insbesondere für Brandschäden und
hat sie vollumfänglich zu versichern.
Der Kunde garantiert eine vereinbarungsgemäße Handhabung und
Befüllung von Behältern. In Zweifelsfällen sind Mitarbeiter des
Auftragnehmers vor der Befüllung der Behältnisse zu befragen.
Der Kunde ist zur Überprüfung der Befüllung der Behälter verpflichtet.
Der Kunde stellt die Behälter zum Abtransport bereit, oder ermöglicht die
freie Zugänglichkeit durch das Entsorgungsfahrzeug.
Daueraufträge / Touren werden immer durchgeführt, auch bei leeren
Entsorgungsbehältern, sofern kein Stornoauftrag vorliegt.
Hierfür werden die Vereinbarten Abrechnungspreise erhoben.
An Feiertagen gilt:
Daueraufträge / Touren werden vor bzw. nach diesem durchgeführt. Ist
die Ausführung durch Umstände, die der Kunde zu verantworten hat nicht
möglich, so werden die angefallenen Kosten ( Leerfahrten ) dem Kunden
berechnet.
§3. Übergabe des Angegebenen Materials
Der Kunde ist für die richtige Deklaration des Abfalls zur Verwertung /
Beseitigung verantwortlich.
Mit Anmeldung eines Auftrages bestätigt der Kunde, dass jeder Behälter
entsprechend dem angegebenen Abfallschlüssel bzw. der
Abfallbezeichnung befüllt wird. Zur nicht ordnungsgemäßen Befüllung
zählt auch die Überladung von Behältern. Bei nicht ordnungsgemäßer
Handhabung oder Befüllung haftet der Kunde für die dem Auftragnehmer
entstehenden Kosten und Schäden jeglicher Art inklusive der Kosten für
eine erforderliche Analyse oder Nachsortierung. Diese Haftung ist
unbegrenzt und unabhängig vom Grad des Verschuldens. Sie erstreckt
sich auch auf Folgeschäden jeglicher Art.
Soweit sich für die vertragsgemäß übergebenen Abfälle zur Verwertung
am Zeitpunkt der Übergabe ein positiver Marktpreis erzielen lässt, gehen
diese mit der Übergabe auf den Auftragnehmer über. Alle anderen
Abfälle, insbesondere solche zur Beseitigung, verbleiben bis zur
Übergabe an die entsprechend genehmigte Entsorgungsanlage im
Eigentum des Kunden.
§4. Entsorgungsentgelt, Miete, Gebühren,
Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, Miete, Abfuhr und Transport der
überlassenen Behältnisse, sowie die Entsorgung der Abfälle, zzgl. jeweils
gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden
gesondert berechnet, ebenso Auslagen/Gebühren für behördliche
Genehmigungen und Kosten für Leistungen Dritter. Vom Kunden zu
vertretende Leerfahrten und Wartezeiten sind kostenpflichtig und werden
nach Aufwand berechnet.
Die Mietbehälter sind grundsätzlich Eigentum des Auftragnehmers,
jegliches Zubehör das vom Kunden benötigt bzw. gewünscht wird (Kabel,
Leitern, Verkehrssicherung etc.) sind vom Kunden bereitzustellen.
Die Miete für Behältnisse wird auch bei Nichtabruf der Abholung - mit
Beginn der Bereitstellung fällig. Die im Preis ebenfalls enthaltene
Beseitigungs-/Verwertungsgebühr richtet sich ausschließlich nach
Abfallart und - menge.
Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung
zum Gegenstand haben, hat der Auftragnehmer das Recht zur
Anpassung des Abfuhrentgelts bei Änderung der Lohn-, Lohnneben- und
sonstiger lohnwirksamer Kosten, sowie bei einer Erhöhung der
Kalkulationsgrundlagen(Mineralölpreise, Steuern, Abgaben, etc.).
Die Anpassung ist schriftlich unter Darstellung des Änderungsgrundes
geltend zu machen.
Entsorgungs- / Vergütungspreise werden durch den Auftragnehmer
gemäß der Marktpreislage angepasst. Hierüber erhält der Kunde eine
Preisinformation für den jeweils verzeichneten Zeitraum.
Schäden, die in Ausübung der Dienstleistungen verursacht werden, hat
der Auftragnehmer nur zu vertreten, sofern der Auftragnehmer Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Auftragnehmer eine
Schadensersatzhaftung für fahrlässige Pflichtverletzungen trifft,
beschränkt sich die Haftung, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen,
auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns
bzw. beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Von der Haftungsbeschränkung sind dem Auftragnehmer zurechenbare
Körper und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden
sowie Folgen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ebenfalls
ausgenommen.

§5 Auftragsanmeldung / -durchführung
Aufträge können telefonisch, per Fax oder e-Mail beauftragt werden.
Aufträge des Kunden werden am nächst möglichen Tag durchgeführt.
Angaben der Mitarbeiter zur Leistungszeit sind unverbindlich.
Behälter die einer Sammelfahrt unterliegen, werden nach Anmeldung, an
festen Entsorgungstagen entleert.
Die jeweiligen Entsorgungstage (Material und Regionen abhängig)
können in der Disposition des Auftragnehmers erfragt werden.
Der Auftragnehmer kann zur Bestätigung des Auftrages jeden
Erfüllungsgehilfen des Kunden als Unterschriftsberechtigt ansehen.
Spätestens mit Durchführung der Leistung gilt der Auftrag als vollständig
Angenommen.
§6 Rechnung
1. Der Auftragnehmer erstellt Tages-, Wochen- oder Monatsabrechnungen.
2. Rechnungen sind ohne Abzug, innerhalb von 10 Tagen fällig.
3. Abrechnungsbelege gehen dem Kunden auf elektronischem Wege zu.
(e-Mail, Fax-Versand). Abweichungen sind zu vereinbaren.
4. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung, 20 Tage nach Zugang der
Rechnung in Zahlungsverzug.
Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Verzug des Kunden 5,00 €uro
Mahngebühr je Mahnung zu berechnen.
Im Verzugsfall werden dem Kunden die gesetzlich gültigen
Verzugszinsen berechnet.
§7 Höhere Gewalt
Die Pflicht des Auftragnehmers ruht, solange die Erbringung der
Dienstleistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere
Gewalt oder sonstiger Umstände wie Streik, Aussperrung oder
behördliche Verfügung), wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Maulbronn


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Glaser Recycling GmbH
Am Dieb 8
71297 Mönsheim
Tel.: 07044/9156030
Fax: 07044/91560319
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