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Schüttgut und Baustoffe liefern lassen
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AGB

AGBs
1. Vertragsabschluss & Widerruf
1.1 Der Vertrag wird zwischen dem Besteller der Baustoffe (nachstehend Auftraggeber genannt) und
der Firma paul walter GmbH (nachstehend Unternehmer genannt) geschlossen.
1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen an.
1.3 Die Firma paul walter GmbH verpflichtet sich zur Durchführung des erteilten Auftrags. Ein erteilter
Auftrag kann vom Auftraggeber nur solange widerrufen werden, wie das Unternehmen noch keine
Maßnahmen zur Durchführung getroffen hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertrag erfasst die Lieferung von Baustoffen und - falls vom Kunden gewünscht - die Bereitstellung eines Containers, aus dem der Kunde die bestellten Baustoffe entnehmen kann, die Miete des Containers durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit und die Abfuhr des vom Kunden geleerten Containers.
Ist der Container nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit noch nicht zur Abholung bereit, so ist der
Unternehmer berechtigt, für den über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur Rückgabe des Containers
verstrichenen Zeitraum eine angemessene Vergütung zu verlangen.
2.2 Angaben des Unternehmers über Größe und Tragfähigkeit des Containers sind nur
Näherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Auftraggeber keine Preisminderung
oder sonstigen Ansprüche herleiten.
3. Zufahrten und Aufstellplatz
3.1 Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Abladeplatz für die bestellte Ware bereitzustellen. Er
hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Abladeplatz zu sorgen. Zufahrt und Abladeplatz
müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein.
3.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch Befahren von Privatgrund entstehen.
3.3 Für Schäden am Fahrzeug, der Ware oder ggf. des Containers infolge ungeeigneter Zufahrten und Abladeplätze haftet der Auftraggeber.
3.4 Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass das Lagern/Zwischenlagern von Baustoffen und anderen Waren wie auch das Aufstellen eines Containers auf öffentlichem Grund einer Genehmigung bedarf. Diese Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen, es sei denn, der Unternehmer hat diese Verpflichtung übernommen. Die für die Genehmigung erhobenen öffentlichen Abgaben trägt der Auftraggeber. Er haftet des Weiteren für alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht entstehen.
4. Behandlung und Sicherung des Containers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ggf. angemieteten Behälter ordentlich und sachgemäß zu
behandeln. Er haftet für fahrlässige Beschädigungen der Behälter und verpflichtet sich, entstehende
Reparaturarbeiten oder Wiederbeschaffungskosten von unbrauchbaren Behältern zu ersetzen.
4.2 Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der
Auftraggeber.
5. Rechnung
5.1 Die Rechnungen des Unternehmers sind nach Erfüllung des Auftrages sofort nach
Rechnungserhalt zu begleichen. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen
Voraussetzungen bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht
nach Gesetz vorher eingetreten ist. Der Unternehmer darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen
in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszins verlangen.
6. Änderungen, Ergänzungen
6.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart sind.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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Nordstr. 8
27751 Delmenhorst
Tel.: 04221/95005-0
Fax: 04221/95005-55
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